FAQ - Fragen und Antworten zu FMC-Care

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten, rund um das All-Inclusive Abo von FMC-Care Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

1 Wer kann das FMC CARE ABO nutzen?

Grundsätzlich jeder, ob Privatperson oder Unternehmen mit einem Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland. Aus Versicherungsgründen gilt für Fahrer ein Mindestalter ab 23 Jahren und maximal 73 Jahren. Das Mindestalter je Fahrzeug finden Sie den Fahrzeugdetailseiten. Bei Abschluss eines ABOs gilt daher das maximale Alter von 73 Jahren. Alle Fahrer müssen über eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU Staat und mindesten über 1 Jahr Fahrpraxis verfügen. Bei der ersten Buchung wird die Bonität überprüft. Sie bestätigt Ihre Identität mittels Postident. Bei negativer Schufa können wir Ihnen leider kein Auto anbieten.

2 Zahlungsweise

Zu Beginn von FMC-Care ist die Zahlung ausschließlich per SEPA Lastschriftverfahren möglich. Wir werden das Angebot an Zahlungsmethoden kundenorientiert anpassen.

3 Wie viele Freikilometer habe ich?

Im Paketpreis sind 10.000 km pro Jahr beinhaltet. Falls Sie Mehrkilometer in Anspruch nehmen möchten, werden diese mit 0,22€ (inkl. MwSt.) nach Ablauf Ihres Abos pro Kilometer abgerechnet. Falls Sie mehr Laufleistung benötigen, können Sie ein Kilometerpaket mit einer höheren Laufleistung auszuwählen. Dadurch erhalten Sie die nötige Kontrolle und können Ihr Kilometer Paket jederzeit flexibel anpassen. Siehe untenstehende Tabelle für die Kilometergebühren

  • 10.000 km pro Jahr | 0€/monatlich
  • 15.000 km pro Jahr |+25€/monatlich
  • 20.000 km pro Jahr |+69€/monatlich
  • 25.000 km pro Jahr |+118€/monatlich
4 Wer sind berechtigte Fahrer?

Neben Ihnen als Fahrer gibt es die Möglichkeit uns noch weitere berechtigte Fahrer zu nennen, welche das FMC Care ABO gleichberechtigt nutzen dürfen. Für die berechtigten Fahrer gilt ebenfalls ein Mindestalter ab 23 Jahren und maximal 73 Jahren. Die berechtigten Fahrer müssen ebenfalls im Besitz einer gültigen PKW Fahrerlaubnis aus einem EU Staat sein. ‍

Sie dürfen das Fahrzeug allen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten überlassen, sofern sie denselben Wohnsitz haben. Weitere Personen dürfen das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von FMC ABO fahren.

5 Kann ich die Ausstattung meines ABO Fahrzeuges anpassen?

Wir haben bewusst die Auswahl der Fahrzeuge so gewählt, dass wir bei den Ausstattungsvarianten eine bedarfsbezogene Konfiguration gewählt haben die zu 99,9% auf unsere Nutzer zutrifft. Dies erleichtert die Planung und verbessert die Preisgestaltung. Deshalb sind alle Fahrzeuge bereits vorkonfiguriert. Die Ausstattungsmerkmale auf der Fahrzeugdetailseite sind definitiv enthalten.

6 Lieferzeiten?

Wenn Sie schnell ein Fahrzeug benötigen, können Sie aus unserem Lager oder aus unseren Vorlauffahrzeugen wählen. Diese sind in unserem Bestand verfügbar und können bei erfolgreicher Bonitätsprüfung nach Absprache abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen Ihrer Auslieferung kommen kann.

7 Kann ich das Fahrzeug wechseln?

Ein Wechsel ist nach 6 Monaten, mit einer drei monatigen Vorlaufzeit möglich. Wenn Sie Ihr Abo-Fahrzeug wechseln möchten, kontaktieren Sie unseren Kundenservice (Telefonnummer: +4979049459-0 oder +4979519411-0, per E-Mail info@fmc-care.de). Es ist auch möglich, dass wir Ihnen während der Mietlaufzeit das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder besser ausgestattets Fahrzeug tauschen. Die Kosten werden von uns übernommen.

8 Was ist im FMC-Care ABO enthalten?
In Ihrer All-In-Rate sind sämtliche Kosten für den Betrieb Ihres Fahrzeuges abgedeckt. Sie übernehmen lediglich die Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Kraftstoff, Adblue, Wischwasser und Öl, falls dieses vor der planmäßigen Inspektion nachgefüllt werden muss sowie die Gebühren für Strafzettel, Maut und Parkkosten. Unsere Module bieten Ihnen eine maximale Flexibilität ihres ABOs. In bestimmten Fällen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Gebühren zahlen - die Details hierzu sind in der untenstehenden Gebührenliste, die Sie als Datei herunterladen können, beschrieben. Weitere Informationen und die Modul Auswahl finden Sie hier.
9 Versicherungsschutz

FMC-Care ABO bietet eine Vollkaskoversicherung. Die Versicherung deckt die meisten Länder in Europa ab. Die Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden liegt bei 1000€. Wir haben uns für diese Selbstbehalt Stufe entschieden, da diese langfristig oft am kostengünstigsten ist - eine niedrigere Selbstbehalt Stufe führt zu höheren monatlichen Kosten. Um einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu melden, wenden Sie sich bitte an unseren Schadenservice unter der Rufnummer +497904 94590 oder +497951 94110. Wenn Sie Fragen zu einem Schadensvorgang haben, den Sie bereits gemeldet haben, kontaktieren Sie bitte den Schadenservice unter der Rufnummer +497951 94110 oder schreiben Sie eine Email an info@fmc-care.de.

10 Was sind Ganzjahresreifen?

Ganzjahresreifen sind Reifen, welche Sie das ganze Jahr über verwenden können. Das bedeutet: Sie müssen keine Reifen wechseln oder Ihre lokale Servicestelle aufsuchen, wenn das Wetter sich ändert. Wenn Sie möchten können Sie zwischen Ganzjahresreifen oder regulären Sommer- und Winterreifen wählen (siehe Module)

11 Bei Pannen?

Rufen Sie bitte direkt beim Ford Servicecenter an Tel. +497951 94110 Das Serviceenter organisiert Ihnen Hilfe und macht Sie schnell wieder mobil.
Servicezeiten:
Mo-Fr: 07:30 - 18:00 Uhr
Sa: 08:00 - 16:00 Uhr

12 Bei Wartungs- oder Servicearbeiten?

Einfach bei uns anrufen +497951 94110. Wir organisieren die Termine bei uns oder einem Ford Vertragspartner so, dass diese ideal zu Ihrer Verfügbarkeit passen.

13 Bei Unfall?

So lange Ihr Abo-Fahrzeug in der Werkstatt ist, stellen wir Ihnen bei Bedarf ein kostengünstiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Dies gilt allerdings nur für Werkstattbesuche in zugelassenen Ford-Vertragswerkstätten oder von uns ausgewählten Servicebetrieben, denen wir im Vorfeld zugestimmt haben und nur, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug benötigen, um mobil zu sein.

14 Fahrten ins Ausland?

Sie haben Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Darüber hinaus haben Sie Versicherungsschutz in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

15 Wie erfolgt die Rücknahme?

Wenn ein Fahrzeugwechsel ansteht oder das Fahrzeug Abo endet, wird ein Rücknahmetermin vereinbart, bei dem alle Vertragsbestandteile geprüft werden. Auf Wunsch kann das Fahrzeug durch einen Rückholservice nach Crailsheim / Kirchberg organisiert werden. Die Kosten werden dem Abo Kunden in Rechnung gestellt. Die Prüfung des Fahrzeugs auf Schäden und Gebrauchsspuren, werden im Beisein des Kunden durchgeführt. Bei Bedarf kann ein neutraler Gutachter das Rückgabeprotokoll übernehmen. Mögliche Schäden und Gebrauchsspuren werden dokumentiert. Das Rückgabeprotokoll muss vom Kunden unterschrieben werden. Erst mit unterschriebenem Rückgabeprotokoll ist die Buchung beendet. Wir vergleichen den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rücknahme. Anschließend informieren wir Sie anschließend, ob und welche Aufbereitungs- oder Instandsetzungskosten anfallen. Eine Übersicht der Kriterien, die zwischen akzeptierten Gebrauchsspuren und kostenpflichtigen Schäden unterscheiden, finden Sie unter Bewertungskriterien für die Fahrzeugrückgabe. Wir möchten Sie bitten bei der Rückgabe darauf zu achten, dass das Fahrzeug mit vollständigem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgegeben wird.

16 Haftung bei Rückgabe?

Im Rahmen der Fahrzeugrückgabe findet eine Fahrzeuginspektion durch einen unabhängigen Dienstleister statt. Alle vorhandenen Schäden werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Die Schäden werden dann bewertet und auf Grundlage unserer Richtlinien in akzeptable und nicht akzeptable Schäden eingeteilt. Die Kosten für nicht akzeptable Schäden und fehlende Ausstattungsteile werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn der Schaden nicht auf einen Unfall oder ein Versicherungsereignis zurückzuführen ist, haften Sie vollumfänglich für den zu behebenden Schaden. Die Selbstbeteiligung von max. 500 Euro greift hier nicht, da es sich nicht um Versicherungsfälle handelt. Unsere Richtlinien für die Fahrzeugrückgabe finden Sie hier. Bitte melden Sie jeden Schaden immer unverzüglich unserer Hotline Tel. +497951 94110 oder per E Mail info@fmc-care.de , auch wenn der tatsächliche Schaden klein ist und zu diesem Zeitpunkt keine sofortige Reparatur erforderlich ist.

17 Was sind Gebrauchsspuren?

Das Fahrzeug muss vollständig und in gereinigtem Zustand zurück gegeben werden. Gebrauchsspuren sind Spuren, die den Wert des Fahrzeugs nicht beeinflussen und für Alter und Kilometerleistung angemessen sind. Gebrauchsspuren sind durch eine normale Aufbereitung zu beheben wie z.B. kleine Steinschläge, oberflächliche Kratzer ohne Lackabrieb (z.B. von Waschanlagen). Gebrauchsspuren werden von uns im Rahmen der Rückgabe entfernt. Eine Übersicht der Kriterien, die zwischen akzeptierten Gebrauchsspuren und kostenpflichtigen Schäden unterscheiden, findest du in unseren Bewertungskriterien für die Fahrzeugrückgabe.